AGB

OptiMahl Handels GmbH - Allgemeine Geschäfts- und Verkaufsbedingungen (Stand 08.2014)

 

1. Geltungsbereich

Die folgenden Geschäftsbedingungen sind Bestandteil aller Verkaufs-, Einkaufs-, Liefer-, Werk- und Dienstverträge der OptiMahl Handels GmbH. Sie gelten gegenüber Kaufleuten im Sinne des Handelsrechts. Entgegenstehende, abweichende oder einseitige Geschäftsbedingungen des Kunden oder Lieferanten verpflichten uns – auch wenn wir nicht ausdrücklich widersprechen oder ungeachtet vorbehaltlos Leistungen erbringen oder entgegennehmen – nicht; es sei denn, wir haben ihnen im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zugestimmt.

 

2. Angebote

(1)Die Optimahl Handels GmbH ist nur soweit zur Leistung verpflichtet, wie dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.

(2) Unsere Angebote erfolgen freibleibend. Unterbreitet der Kunde daraufhin seinerseits ein Angebot, kommt der Vertrag erst mit Zugang unserer Auftragsbestätigung, spätestens mit Zugang unserer Rechnung oder Anlieferung beim Kunden, wenn diese vorher erfolgt, zustande. .Alle Angebote, inklusive Anlagen, bleiben Eigentum der OptiMahl Handels GmbH und dürfen weder kopiert, noch vervielfältigt oder noch Dritten zugänglich gemacht werden.

 

3. Lieferung und Eigentumsvorbehalt

(1) Falls nichts anderes vereinbart wurde, liefert die OptiMahl Handels GmbH ab Lager Lüneburg bzw. ab Auslieferungslager. Die Versandkosten trägt der Kunde. Auf Gefahr des Kunden rollt die Ware auch bei frachtfreier Lieferung. Die von uns hierfür bestellte Stelle bestimmt durch Messen, Wiegen oder Zählen die für die Preisberechnung maßgebenden Mengen.

(2) Gerät der Kunde in Annahmeverzug, kann die OptiMahl Handels GmbH ohne Nachfristsetzung von bestehenden Kaufverträgen zurücktreten und Schadenersatz verlangen oder eine Auslieferung von vorheriger Zahlung abhängig machen.

(3) Höhere Gewalt bei der OptiMahl Handels GmbH oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen oder ausbleibende Zulieferungen, welche die OptiMahl Handels GmbH ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern vereinbarte Lieferfristen um die Dauer der Hinderung. Führt entsprechende Hinderung zu einem Leistungsaufschub von mehr als sechs Wochen, kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten. Vor Ablauf einer durch den Kunden gesetzten Nachfrist zur Lieferung, sind Ansprüche des Kunden wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen.

 

(4) Bis zur Begleichung aller Forderungen (einschließlich Sonderforderungen aus Kontokorrent), die der OptiMahl Handels GmbH aus dem Rechtsgrund gegen den Kunden aus laufenden oder zukünftigen Geschäften zustehen, behält sich die OptiMahl Handels GmbH das Eigentum an der gelieferten Ware ausdrücklich vor (einfacher, erweiterter, verlängerter Eigentumsvorbehalt und Kontokorrentvorbehalt). Sicherheiten werden auf Verlangen des Kunden nach Wahl der OptiMahl Handels GmbH freigegeben, soweit ihr Wert unsere Forderung um mindestens 10 % übersteigt.

 

4. Mängelrügen und Gewährleistung

(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Die Prüfung erstreckt sich auf die gesamte Lieferung und alle Gebinde. Offene Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware, verborgene Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich zu rügen.

(2) Auf Verlangen der OptiMahl Handels GmbH hat der Kunde die mängelbehaftete Ware einzusenden. Jede weitere Be- oder Verarbeitung oder Benutzung der Ware ist einzustellen und Gelegenheit zur Beseitigung und Prüfung des beanstandeten Mangels zu geben.

(3) Die OptiMahl Handels GmbH haftet nicht für Schäden, die durch Verarbeitung von Waren mit offensichtlichen Mängeln entstehen. Ferner ist eine Haftung auch bei unsachgemäßer Lagerung durch den Kunden, sowie für Werbeaussagen Dritter ausgeschlossen. Für den Fall, dass ein durch die OptiMahl Handels GmbH zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist die OptiMahl Handels GmbH wahlweise zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt. Im Fall der Mängelbeseitigung trägt die OptiMahl Handels GmbH die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises. Für alle sonstigen mangelbedingten Nachteile des Kunden haftet die OptiMahl Handels GmbH nur unter den Voraussetzungen der nachfolgenden Ziffer 5 (HAFTUNG).

 

5. Haftung

Schadenersatzansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund, sowie Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Schadensursache beruht auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung oder auf einer zumindest fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Die vorstehende Haftungsbegrenzung gilt nicht für Personenschäden, bei einer Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Die OptiMahl Handels GmbH übernimmt eine Haftung für das Fehlen zugesicherter Eigenschaften nur bei vorheriger schriftlicher Bestätigung der Zusicherung. Die Haftungsbegrenzung betrifft nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

6. Preise

Preise verstehen sich in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer zum jeweils geltenden Satz, einschließlich Verpackung bzw. lose in Tankwagen, falls nicht anders vereinbart grundsätzlich ab Lager Lüneburg bzw. ab Auslieferungslager. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Absendung der Ware auf den Kunden über. Werden nach Vertragsabschluss öffentliche Abgaben erhöht oder neu eingeführt, erhöhen sich die Transport-, Rohstoff- oder Produktionskosten aufgrund gesetzlicher Bestimmungen oder behördlicher Anordnungen, so ist über eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises zu verhandeln. Das gleiche gilt, wenn sonstige Umstände, die für uns im Zeitpunkt der Preisabsprache nicht vorhersehbar waren, unsere Kalkulation so wesentlich verändern, dass eine entsprechende Erhöhung des Kaufpreises gerechtfertigt erscheint.

 

7. Zahlung

(1) Die Rechnung wird vom Tage der Lieferung bzw. Bereitstellung der Ware ausgestellt und ist, falls nicht anders vereinbart wurde, sofort nach Erhalt zu begleichen. Abzüge jeder Art (z.B. für Porto, Skonto, Überweisungs- und Versicherungsgebühren) sind unzulässig, sofern nicht ausdrücklich eine andere schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

(2) Bei Überschreitung des Zahlungsziels behält sich die OptiMahl Handels GmbH die Berechnung von Verzugszinsen nach Mahnung in üblicher gesetzlicher Höhe vor. Wird sie erforderlich, so werden die üblichen Bankzinsen und –spesen berechnet.

(3) Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Verzugszinsen ist die OptiMahl Handels GmbH zu keiner weiteren Lieferung aus laufenden Verträgen verpflichtet.

(4) Die Zahlung hat ohne Rücksicht auf Währungsschwankungen in verlustfreier Kasse zu erfolgen. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten zuzüglich darauf aufgelaufener Verzugszinsen verwendet.

(5) Die Aufrechnung mit bestrittenen Gegenforderungen und die Zurückhaltung fälliger Rechnungsbeträge sind unzulässig. Schecks werden nur erfüllungshalber angenommen und gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung. Diskont-, Einzugs- und sonstige Spesen gehen zu Lasten des Kunden. Grundsätzlich dürfen Wechsel keine längere Laufzeit als drei Monate haben.

(6) Wird der OptiMahl Handels GmbH nachträglich über die Verhältnisse des Kunden oder einer seiner Mitverpflichteten etwas Nachteiliges bekannt, das auf eine Minderung der Kreditwürdigkeit schließen lässt, so ist die OptiMahl Handels GmbH zur nachträglichen Abänderung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen berechtigt.

(7) Bei Banküberweisungen aus dem Ausland an die OptiMahl Handels GmbH sind die Bankspesen vom überweisenden Kunden zu tragen.

 

8. Rechtsgültigkeit, Erfüllungsort, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

(1) Anwendbar sind, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat, das deutsche Bürgerliche Gesetzbuch sowie das deutsche Handelsgesetzbuch.

(2) Sollten einzelne der vorstehenden Bestimmungen aus irgendeinem Grund unwirksam sein, so wird die Gültigkeit aller übrigen Bestimmungen nicht berührt.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten und Erfüllungsort ist Lüneburg. Für alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Kunden oder Verkäufer und der OptiMahl Handels GmbH gilt ausschließlich deutsches Recht. Das deutsche Internationale Privatrecht und das Einheitliche Kaufrecht aufgrund internationaler Kaufrechtsübereinkommen, insbesondere die einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen und über den Abschluss solcher Kaufverträge (Haager Kaufrechtsabkommen) sowie das UN-Kaufrechts-Übereinkommen finden keine Anwendung.